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Selbstbestimmung in Notlagen mithilfe von Vollmachten

Vollmacht

Mit fortschreitendem Alter rücken für viele Menschen auch Krankheiten immer mehr ins Bewusstsein. Man sollte sich dessen jedoch in jedem Lebensalter bewusst sein und darüber nachdenken, denn kluge Vorsorge ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen sind deshalb gut beraten, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Mithilfe adäquater Vorsorgemaßnahmen kann man selbstbestimmt festlegen, was die Angehörigen im Pflege- oder gar Sterbefall zu tun haben. Wer seinen Willen nicht schriftlich festlegt, überlässt sämtliche Entscheidungen fremden Menschen. Dies führt zur kompletten Handlungsunfähigkeit deiner Angehörigen.

Im Gegensatz zum Testament, welches bestimmt was im Todesfall geschieht, greift eine Vollmacht zu Lebzeiten. In diesem Dokument kannst du in jeder Lebensphase vorbestimmen, was bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall geschehen soll. Die Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind wichtig im Ernstfall. Hinzufügen möchte ich noch die Testamentserstellung, denn diese wirkt noch über das Ableben hinaus.

Aus diesem Grund kann ich dich nur ermutigen, auch wenn man sich mit dem Thema Krankheit oder Tod nicht gerne beschäftigt, übe dein Recht auf Selbstbestimmung aus und sorge beizeiten vor! Diesen guten Rat gibst du bestenfalls auch an deine Angehörigen, Freunde und Bekannten weiter.

Wer entscheidet, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?

Vielen Menschen ist nicht klar, dass man nicht einfach nur so über einen Angehörigen bestimmen kann. Dies ist nur bei Minderjährigen der Fall, für sie können die Erziehungsberechtigten handeln. Bei erwachsenen Menschen funktioniert das ohne eine entsprechende Vollmacht auch in Notlagen nicht. Entgegen den kursierenden Meinungen gilt dies auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Man kann weder Bankangelegenheiten regeln, noch Briefwechsel führen und schon gar nicht entscheiden, ob eine lebensverlängernde Maßnahme unterbleiben soll. Im Notfall bliebe dann nur der Gang zum Amtsgericht. Hier sind die Betreuungsgerichte eingegliedert, bei welchen du einen Antrag auf Betreuung stellen kannst. Dieses Verfahren dauert jedoch in vielen Fällen eine lange Zeit und ob du dann die Betreuung zugesprochen bekommst, ist ebenfalls fraglich. Es geht also wertvolle Zeit verloren, was im Prinzip unnötig ist.

In einem Notfall, wenn es zumeist schnell gehen muss, entscheiden dann fremde Menschen, Ärzte, Gerichte usw. über das eigene Schicksal. Dieser Gedanke dürfte keinem Menschen ernsthaft angenehm sein. Es steht zudem auch im krassen Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen.

Vorsorge für Notsituationen

  • Was geschieht, wenn ein Unfall passiert?
  • Wer vertritt meine Interessen, wenn ich selbst das nicht mehr tun kann?
  • Wer betreut, oder pflegt mich?
  • Wie weit möchte ich ärztlich versorgt werden im Notfall (künstliche Aufrechterhaltung meines Lebens)?
  • Wem kann ich meine finanziellen Erledigungen anvertrauen?
  • Welcher Mensch entscheidet, wann vielleicht Maschinen abgeschaltet werden sollen?
  • Wer soll die Fürsorge für eventuell vorhandene Kinder übernehmen?
  • Und zuletzt auch in einem Testament, wer mein Erbe sein soll
  • Wer regelt über den Tod hinaus meine Erbsachen?

Hast du alle diese Fragen zu deiner Zufriedenheit beantworten können? Wenn das nicht der Fall ist, dann solltest du auch ohne eine drohende Pflegezeit für klare Verhältnisse sorgen. Die Vorsorgevollmachten sind hierzu ein Instrument, damit kann man z. B. die Verwandten frühzeitig entsprechend ausstatten.

Bei einer klugen Vorsorge ist auch der Letzte Wille, nämlich das Testament, nicht zu vernachlässigen. Die letzten Wünsche von vertrauten Menschen (Erbverteilung, Bestattungswünsche usw.) sollten Angehörige ebenfalls kennen. Über dein Ableben hinaus hast du ebenfalls noch Möglichkeiten mitzubestimmen und dafür kannst du eine postmortale Vollmacht erstellen.

Vorteile einer umfassenden Vollmacht

Den Inhalt einer Vollmacht entscheidet der Vollmachtgeber. Grundsätzlich kann diese auch über den Tod hinaus wirken, wenn dies so bestimmt wurde. In welchen Situationen dies wichtig werden könnte, habe ich im vorherigen Kapitel schon beschrieben.

Die bevollmächtigten Personen müssen nicht wie ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt oder bestätigt werden. Sie können somit also auch ohne zeitliche Verzögerung im Sinne eines Handlungsunfähigen agieren. Dies kann im Notfall ein großer Vorteil sein. Im besten Fall kennt ein Bevollmächtigter stets die Wünsche eines Betroffenen sehr genau, ein Fremder hingegen gar nicht. Es könnten also bei einer Fremdbestimmung im Notfall auch durch Dritte Entscheidungen fallen, die dir bei genauem Nachdenken überhaupt nicht recht wären.

Zusammengefasst sind folgende Vorteile zur Vollmacht zu nennen:

  • Aufgrund einer bestehenden Vollmacht kann der Bevollmächtigte in deinem Sinne handeln
  • Er kann zudem schnell handeln
  • Verwandte sind nicht von Anweisungen Dritter abhängig
  • Kein Betreuer redet von außen in Entscheidungen hinein
  • Du kannst dir deine Vertrauensperson selbst aussuchen
  • Die Kosten einer Vollmacht, je nachdem welche du wählst, fallen einmalig an. Einige werden berechnet nach der Gebührenordnung der Notare

Eine Vollmacht kann sowohl einer Person als auch mehreren gemeinsam erteilt werden. Je nach Gestaltung können diese jeweils auch einzeln oder gemeinsam stellvertretend alles erledigen. Eine Vollmacht, in der mehrere Personen entscheiden, hat jedoch ihre Tücken, doch dazu später mehr.

Hier kann ich eine Vollmacht vorlegen

Eine notariell erstellte und vollumfängliche Vollmacht wird von sämtlichen Behörden, Banken, Institutionen und Ärzten anerkannt. Die Entscheidungen eines Bevollmächtigten müssen unverzüglich umgesetzt werden.

Ausnahme: Falls du die Vollmacht lediglich eingeschränkt auf einen Geschäftsbereich festgelegt hast, dann gilt sie auch nur dafür. Beispiele dafür sind: Handlungsvollmachten, wie z. B. die Bankvollmacht, eine Gesundheitsvollmacht, Patientenverfügung usw.

Falls eine Vollmacht mit zahlreichen Bedingungen, Einschränkungen oder Vorbehalten versehen ist, gilt sie dementsprechend nicht bei allen Stellen gleichzeitig.

Möglichkeiten zur Vertretung ohne Vollmacht

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht auch Vertretungsmöglichkeiten für bestimmte Aufgabenkreise vor, falls ein Angehöriger geschäftsunfähig ist und keine Vollmacht erstellt wurde. In diesem Fall musst du ein langwieriges Betreuungsverfahren einleiten. Dies geschieht in aller Regel auf Antrag. Antragsteller kann nur der zu Betreuende selbst sein. Ein Angehöriger oder Nachbarn, Freunde und Bekannte können hierzu allenfalls eine Anregung geben. Ein Formular hierzu ist online erhältlich in den Foren der zuständigen Amtsgerichte. Diese Variante kann ich dir allerdings nicht empfehlen, denn nun bestimmen Gerichte und nicht du selbst oder dir vertraute Menschen, wie z. B. ein Angehöriger.

Das Betreuungsverfahren wird beim zuständigen Amtsgericht, dort sind die Betreuungsstellen angesiedelt, schriftlich beantragt. Den Antrag müsste der zu Betreuende stellen, was ja zumeist nicht möglich ist. Der Antrag ist zudem komplex und hierzu sind umfangreiche Unterlagen notwendig, um die Notwendigkeit einer Betreuung zu untermauern. Es gelten hohe Hürden für diese Maßnahme. Deshalb wird hierbei umfangreich abgefragt, warum das erforderlich ist und wie krank ein zu betreuender Mensch tatsächlich ist. Häufig wird der Pflegebedürftige auch noch durch einen Gutachter geprüft oder beim Amtsgericht vorgeladen. Bis man allein sämtliche Unterlagen gesammelt hat, vergehen häufig wertvolle Wochen, wenn nicht gar Monate.

Ein Betreuungsverfahren kostet auch Gebühren. Diese richten sich nach dem Einkommen und den Vermögensverhältnissen, der betreuten Person.

Nachteile eines Betreuungsverfahrens:

  1. In Regelfällen dauert dies sehr lange, es sei denn du erreichst ein Schnellverfahren, hierzu müssten allerdings die Voraussetzungen, wie zum Beispiel ein laufendes oder ruhendes Gerichtsverfahren, vorliegen
  2. Ein dreiseitiger Antrag muss ausgefüllt werden, das ist umständlich
  3. Zahlreiche Unterlagen müssen vorher beschafft werden: Pflegestufe, ärztliche Atteste, Schwerbehindertenausweis usw.
  4. Bei wichtigen Entscheidungen musst du trotzdem immer eine Genehmigung beim Vormundschaftsgericht einholen
  5. Viele stellvertretende Handlungen sind im Alleingang nicht möglich
  6. Den Betreuer bestimmt das Gericht. Unter Umständen wird ein professioneller Betreuer eingesetzt, wenn das Gericht die vorgeschlagene Betreuungsperson nicht für geeignet hält
  7. Eine gesicherte Betreuung bekommst du erst durch den positiven Ausgang des Verfahrens, was ja auch anders ausgehen kann

Es kommt auf die persönliche Situation an, ob man sich damit nicht in eine Sackgasse manövriert. Hat man beispielsweise eine gemeinsame Immobilie, so sind den gesunden Familienmitgliedern die Hände gebunden. Ein Verkauf, ein Erwerb oder auch die Anmietung könnte an der Ablehnung des Betreuers oder des Gerichts scheitern.

Vorsicht vor zu vielen Einschränkungen in der Vollmacht

Solltest du deine Vollmacht zu eng fassen, kann es sein, dass ein Betreuungsverfahren ebenfalls nicht überflüssig wird. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit allen Möglichkeiten, Risiken und Vorteilen einer umfassenden Vollmacht vertraut zu machen. Das vorher aufgelistete, komplette Szenario kannst du nur durch eine kluge Vorsorgevollmacht, die alle Eventualitäten abdeckt, abwenden.

Tipp: Bedenke, nur wenn diese Vollmacht einen großen Handlungsspielraum lässt, vermeidest du unnötige Zeitverzögerungen und Risiken. Sich dafür nur zögerlich oder unsicher oder nur teilweise zu entscheiden, bringt zwar in einigen Bereichen vermehrte Sicherheit (Stichwort: Missbrauch), jedoch ganz gewiss nicht in allen.

Merke: Eine Vollmacht ist nur dann uneingeschränkt zur Vertretung geeignet, wenn sie nicht durch zahlreiche Bedingungen eingeengt wurde.

Vorsorgemaßnahmen vor einer Pflegesituation einleiten

Häufig entstehen Pflegesituationen unerwartet, deshalb rate ich dir, wenn du die Möglichkeit hast, erstelle die Vorsorgemaßnahmen auch ohne triftigen Grund. Viele Menschen sehen diese Notwendigkeit nicht und verdrängen, dass es uns alle, auch bei bester Gesundheit, morgen schon treffen kann. Das ist menschlich mehr als verständlich, doch ist es auch klug?

Sobald sich allerdings schon eine Pflegesituation anbahnt, ist es unbedingt notwendig, umgehend entsprechende Vollmachten zu erstellen. Bei einer drohenden Demenz kann dies ab einem bestimmten Stadium überhaupt nicht mehr geschehen. Für die Erstellung einer rechtskräftigen Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit eine unabdingbare Voraussetzung. Eine Geschäftsunfähigkeit bedeutet, dass es unmöglich ist, aufgrund einer geistigen, seelischen oder auch körperlichen Behinderung ganz oder teilweise die eigenen Angelegenheiten selbst zu besorgen. Ist diese Handlungsfähigkeit nicht mehr gegeben, bleibt ohne erstellte Vollmacht nur noch der Gang zum Amtsgericht. Die Angehörigen können ohne eine Legitimation zur Stellvertretung ansonsten nur noch tatenlos zuschauen. Dieses Szenario sollte man unbedingt vermeiden.

Vorsorgemaßnahmen sind auf verschiedenen Ebenen des täglichen Lebens möglich

In jedem Teilbereich des täglichen Lebens, sowohl bei der Vermögenssorge, als auch bei den gesundheitlichen Fragen gibt es die Möglichkeit Vollmachten zu erteilen. Viele Menschen denken hierbei vorrangig an die Gesundheitsvorsorge. Eine General- und Vorsorgevollmacht umfasst diesen wie auch viele weitere Aspekte. Falls man eine derart umfassende Vollmacht nicht wünscht, sollte man die unten stehenden Einzelverfügungen trotzdem nicht außer Acht lassen.

Bei besonders schweren Krankheiten sind folgende Vorsorgemaßnahmen dringend zu empfehlen:

  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Bankvollmacht

Zusätzlich sind noch weitere Vorsorgemaßnahmen zu treffen für eine rundum Versorgung im Notfall.

Falls du dich für eine General- und Vorsorgevollmacht entscheidest, benötigst du im Prinzip nur zusätzlich eine Betreuungsverfügung. Diese umfassende Vollmacht beinhaltet den Komplex einer Patientenverfügung oder der Bankvollmacht in aller Regel schon. Bei psychisch seelischen Krankheiten oder einer Demenz ist es allerdings ratsam, für den Fall der Ungültigkeit wegen Geschäftsunfähigkeit, eine doppelte Sicherung einzubauen. Das bedeutet, in diesem Fall ist man mit einer zusätzlichen Patientenverfügung doppelt abgesichert. Den wichtigen Themenbereich der Einzel-Verfügungen behandele ich in einem gesonderten Buch: „Verfügungen für Pflegende – Patientenverfügung & Betreuungsverfügung erstellen“.

Und nun interessiert mich Deine Meinung zu diesem Thema. Wie denkst Du darüber? Schreibe gerne einen Kommentar.

Viele Grüße
Angelika Schmid

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