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Was Sterbehilfe in Deutschland bedeutet

Sterbehilfe

Hast du in melancholischen Momenten einmal darüber nachgedacht, wie er sein wird dein letzter Weg? Nach einer Behandlung im Krankenhaus, bei einer Beerdigung, oder als du einem Bestattungswagen hinterhergeschaut hast, unwillkürlich drängt sich der Gedanke auf – wie es sein wird, zu sterben. Hast du dich wirklich schon einmal gefragt, wie das wohl einmal sein wird? Oder wagst du dich vielleicht nicht heran, an diese Frage? Wenn das Leben zu Ende geht, wünschen sich die meisten Menschen keine Schmerzen und vor allem keine lange Leidenszeit. Meine Erfahrung ist, dass die meisten Menschen solche Gedanken nicht an sich heranlassen.

Warum beschäftigen wir uns nicht mit dem Sterben?

Gehört der Tod etwa nicht untrennbar zum Leben? Manche denken sogar, dass dieser dem Ganzen erst seinen Sinn gibt. Auch der Tag und die Nacht gehören zusammen, man kann eines nicht vom anderen trennen. Normalerweise ängstigt uns auch nicht das Vertraute, sondern das Unbekannte, das Fremde. Wenn wir doch alle eines Tages sterben müssen, warum wenden wir uns dem Thema nicht öfter zu? Ich hörte hierzu Argumente wie: „Ich bin doch noch viel zu jung dafür.“ Ist es nicht ein Trugschluss, dass nur alte Menschen sterben? Ein Unfall, Naturkatastrophen, Kindersterblichkeit, schwere Krankheiten, und auch Kriege machen vor jungen Menschen nicht Halt. Manche Menschen sagten mir, dass die häufige Beschäftigung mit dem Thema, sogar eine Art Todessehnsucht wecken könnte. Manche Menschen liefen gar Gefahr, das eigene Leben deshalb früher zu beenden. Das halte ich für eine sehr gewagte These, denn der Lebenswille ist doch bei uns Menschen durchweg stark ausgeprägt. Meinem Mann ist das Leben schon so schwer geworden, doch trotzdem ist sein Wille nicht gebrochen, noch bei uns zu bleiben.

Seit 16 Jahren pflege ich meinen schwer kranken Mann, mit ständig zunehmender Intensität. Er leidet an einer heimtückischen Erbkrankheit namens Chorea Huntington. Es ist ein schweres und seltenes Nervenleiden, welches ich im nächsten Abschnitt des Buches kurz näher erläutern werde. Die Ausführungen machen die Verzweiflung der Betroffenen und den verständlichen Wunsch nach einem Ende der Leiden mehr als deutlich. Es kann sehr bereichernd sein, einem Menschen in Not zu helfen. Es wird trotzdem schwer, in seiner Not ständig für ihn da zu sein. Manchmal fehlen mir die Worte, um noch Mut zuzusprechen. In diesen Momenten nehme ich ihn einfach wortlos und still, ganz fest in den Arm.

Lange Beschäftigung mit Leiden und Sterben

Die Krankheit begleitet die Familie schon fast fünfzig Jahre lang. Denn Familienmitglieder waren oder sind schon seit den 1960er Jahren pflegebedürftig. In den 8 – 15 Jahren der ständig akuten „Sterbephasen“ leisten wir Angehörigen dabei Trauerarbeit am lebenden Menschen. Zudem besteht auch ständig die Gefahr sich schon am Speichel zu verschlucken, was einen nachvollziehbar qualvollen Tod mit sich bringt. Ich habe in dieser Zeit sehr viel über Sterben und Trauer gelernt. Es motiviert mich jeden Tag ganz fest mit beiden Beinen in der Realität zu stehen, und Ängste, so weit es geht, nicht an mich herankommen zu lassen. Wir können dabei das Wissen nicht ausklammern, dass wir alle einmal sterben werden.

Mein Bruder machte vor 40 Jahren eine Nahtodeserfahrung. Er fiel 20 Meter von einer Leiter und wurde wiederbelebt. Seinen Erfahrungsbericht an mich, nachdem ich ihn in der Klinik besuchte, werde ich niemals vergessen. Mein Bruder war kein Sprücheklopfer, deshalb kann ich dir diese Worte mit guten Gewissen weitergeben.

Ich möchte dir meinen „Mutmacher-Satz“ mit auf den künftigen Weg geben:

„Angelika, sterben ist überhaupt nicht schwer. Ich sah ein helles Licht, Oma und Opa waren da und wollten mich begrüßen, es war einfach wunderbar. Ich genieße jetzt das weitere Leben und kann dir sagen, dass wir davor überhaupt keine Angst mehr haben müssen.“

Heute stelle ich mir den Tod deshalb sanft, gütig und warm vor. Ähnlich wie ein vertrauter Gefährte, der mich irgendwann einmal hinüber begleiten wird. Diese Gedanken nehmen mir den Schrecken, denn eines Tages werden auch weitere Familienmitglieder folgen und ich hoffe, dass wir uns dann wiedersehen. Diese Vorstellung macht mir Mut! Es motiviert mich, mein Leben bewusst in die Hand zu nehmen. Ich möchte alles ausprobieren, Fehler machen, das Leben schmecken und fühlen, bis zu diesem Moment.

Diesem brisanten Thema kann man sich auch nicht eindimensional, sondern nur vorsichtig emphatisch nähern. Betonen möchte ich dabei, dass es sich bei meiner Beschäftigung mit der Sterbehilfe um unumkehrbar Todkranke und freiwillig Sterbewillige dreht. Auch wenn man eine lange Leidenszeit beenden möchte, so hat das Leben doch einen hohen Stellenwert. Vermutlich wird wegen dieser Selbstverständlichkeit das komplizierte Thema auch quer durch alle Bevölkerungsschichten kontrovers diskutiert.

Was wünscht sich die Bevölkerung?

Es gibt zahlreiche Umfragen, nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Das Schweizer Institut GALLUP isopublic AG stellte fest, dass 76 % der Deutschen gegen jedwede Strafandrohung sind und sogar 79 % sich wünschen, dass der Arzt ihres Vertrauens ihnen behilflich wäre. Ob die Nichtachtung dieses mehrheitlichen Willens demokratisch ist, das überlasse ich nun meinen Lesern.

Bei einer Volksabstimmung im Kanton Zürich am 15.5.2011 haben 85 % aller Stimmberechtigten es abgelehnt, die gängige Freitod-Hilfe zum Delikt für Gerichte zu machen. Aufgrund dessen hat sich die Regierung entschlossen, davon Abstand zu nehmen. Die Schweizer Tatsachen belegen, dass die dort praktizierte sowie freiheitlichste Lösung zum Thema Sterberecht die geringsten europäischen Zahlen bei diesen Sterbefällen aufweisen. Das führt einige Argumente der Gegner ad absurdum.

Fazit: Die Schweizer sind zu beneiden, denn sie praktizieren, was unser Bundespräsident in Sonntagsreden verkündet: Freiheit in eigener Verantwortung!

Ärzte werden mit Strafen und Berufsverboten bedroht

Ebenso verhält es sich mit Ärzten, die einem hohen Ethos verpflichtet sind, sie wollen eigentlich Leben retten. Natürlich möchten sie gerne heilen und keinesfalls ihre sämtlichen Patienten aus einer Laune heraus sterben sehen.

Es stimmt aber nicht, dass Ärzte nicht belangt werden, wenn sie Todkranken helfen, sie sind häufig großen Unsicherheiten ausgesetzt. Nach deutschem Recht ist die aktive Sterbehilfe verboten. Das heißt, dass niemand das Leben eines unheilbar Kranken durch irgendwelche Maßnahmen von außen beenden darf. Auch einige Dienste, die einem Sterbewilligen dabei helfen, sein Leben selbst zu beenden, werden in Deutschland per Gesetz bestraft. Straflos war hingegen immer die Beihilfe zur Selbsttötung. Dies bedeutet, wenn man einem Patienten legal ein Medikament oder Gift verschafft, welches er dann selbst einnimmt, war dies keine strafbare Handlung. Wünscht ein unheilbar Kranker jedoch ausdrücklich den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen, die sein unzumutbares Leiden lediglich verlängern würden, gilt das Abschalten von Maschinen oder das Weglassen von Medikamenten als passive Sterbehilfe. Diese ist in Deutschland, unter Einhaltung strenger Vorgaben, erlaubt. Wie dies mit der neuen Gesetzgebung verhält, wenn sie nicht noch gekippt werden sollte, genau verhält, das bleibt abzuwarten. Im Zweifelsfall jedoch unterlässt man eben die Hilfe für unheilbar Kranke, um seine eigene Approbation und Zulassung als Arzt nicht zu gefährden. Das beabsichtigte strafrechtliche Eingreifen des Staates hindert viele daran, obgleich sie ethisch ein anderes Verständnis ihrer ärztlichen Verantwortung gegenüber Leidenden hätten.

Die Patientenverfügung stößt ebenfalls an ihre Grenzen

Häufig hört man auch, dass die Probleme über eine Patientenverfügung gelöst werden könnten. Das ist ein merkwürdiges Feigenblatt, welches da auf eine offene Wunde gelegt wird. Auch eine Patientenverfügung, mit dem ausdrücklichen Wunsch nach dieser Art des Ausweges, erlaubt selbst dem emphatischsten Arzt eine ersehnte Suizid-Hilfe nicht. Im Gegenteil, neuerdings werden diese auch noch mit zusätzlichen Strafandrohungen belegt. Es nützt dem Pflegebedürftigen also überhaupt nichts, wenn er dies in einer Patientenverfügung zum Ausdruck bringt. Er wird mit seiner Not buchstäblich im Stich gelassen.

Passive Sterbehilfe in Deutschland

Falls sich ein Sterbender nicht mehr klar artikulieren kann, ist die passive Sterbehilfe in Deutschland immer an eine gültige schriftliche Patientenverfügung gebunden. Allerdings könnten auch vorherige mündliche Äußerungen als eine solche Patientenverfügung angesehen werden. Seit dem Jahr 2009 wird eine Patientenverfügung als rechtlich bindend vorgegeben. Sowohl Ärzte wie auch Angehörige müssen dem festgehaltenen Willen des Betroffenen Folge leisten.

Liegt keine Patientenverfügung oder mündliche Aussage vor, müssten die nächsten Angehörigen, im Sinne des Patienten entscheiden. Sie müssen dann darüber befinden, welche Maßnahmen getätigt oder unterbleiben sollen. Eine solche Entscheidung ist furchtbar belastend, weshalb ich jedem Menschen nur dringend anraten kann, eine Patientenverfügung zu erstellen. Dieses Szenario sollte man seinen Lieben wirklich ersparen.

Nöte todkranker Menschen ernst nehmen

Es bleibt die drängende Frage im Raum stehen: Wer kümmert sich um die Seelennot der Betroffenen und ihren Angehörigen? Dies an Gesetze, Bedingungen und Strafen zu knüpfen, hat schon perverse Züge. Den allerletzten humanen Dienst eines Arztes mit einem Tabu zu belegen, ihm zu verbieten, einen Todkranken im Sterben sicher zu begleiten, das alles kann man doch nicht ernsthaft weg befehlen wollen.

Viele Menschen haben nicht so sehr Angst vor dem Sterben, sondern eher Angst vor den Qualen und Schmerzen davor. In einigen Fällen könnte die Palliativ-Medizin wertvolle Hilfe leisten. Allerdings hat auch dies seine Grenzen, wenn sich der Sterbeprozess über Jahrzehnte hingezogen vollzieht. Für manche Kranke gibt es nur solche Lösungen: Den Finger am Abzug, Springen aus großer Höhe oder vor einen Zug werfen. Für manche Kranke bleibt bei einer wachsenden Hilflosigkeit nicht einmal mehr dieser Ausweg. Von den vielen dramatischen, weil gescheiterten Suizid-Versuchen, will ich hierbei noch gar nicht reden.

Ich möchte hierzu einen Satz des Dr. Uwe-Christian Arnold zitieren: „Wir Ärzte sind fürs Leben da. Aber zum Leben gehört auch Sterben“.

Ein abschreckendes Beispiel – von mehreren – aus unserer Familie:

Meine Schwiegermutter, ebenfalls an Chorea Huntington erkrankt, war im letzten Stadium (immerhin 11 Jahre lang !! ) schwer gezeichnet. Sie war trotzdem die ganze Zeit bei Bewusstsein. Ihr ganzer Körper wurde ständig von schweren Zuckungen geschüttelt. Sie wirbelte mit Armen und Beinen, sie rang schwer nach Luft und konnte schon Jahre davor kein Wort mehr sprechen. Sie wurde lange künstlich ernährt und musste qualvoll kämpfen und ringen um ihren Tod. Meinem Schwager droht nach 23 Jahren Kampf das gleiche Schicksal.

Warum das alles? Zunächst einmal haben Verwandte ihre Suizid-Versuche aus christlichen Motiven heraus vereitelt. Häufig habe ich mit unseren Verwandten diskutiert, denn sie sagen, Menschen dürften das von Gott geschenkte Leben nicht beenden, das ist Sünde. Sie pfuschen dem lieben Gott aber gleichzeitig ins Handwerk, indem sie es durch menschlich gegebene Mittel künstlich verlängern. Fraglich, ob das nicht auch eine Sünde jedoch zumindest eine Zumutung ist, einen Menschen, der sein Leben nicht mehr ertragen kann, auf diese Weise am Leben zu erhalten.

Viele andere Krankheiten wie Gehirntumore, manche Krebsarten usw. verlaufen ähnlich qualvoll. Ich kann mir ernsthaft nicht vorstellen, dass irgendjemand solch ein Sterben ertragen möchte. Ebenfalls ist es mir unvorstellbar, dass sich auch nur ein Politiker mit solchen Fällen ernsthaft auseinandergesetzt hat. Bei vielen Erbkrankheiten und weiteren tödlich verlaufenden Schicksalen sind solche Schilderungen keine Einzelfälle.

Und nun interessiert mich Deine Meinung zu diesem Thema. Wie denkst Du darüber? Schreibe gerne einen Kommentar.

Viele Grüße
Angelika Schmid

2 comments… add one
  • Christel Stoye

    Habe diesen Bericht sehr aufmerksam gelesen. Vieles findet meine Zustimmung. Ich persönlich halte einen würdevollen Tod für wichtig. Tiere haben es in diesen Punkt den Menschen voraus, man darf sie einschläfern.

    Vor fast 13 Jahren, konkret am 2.9.2004, ist unsere damals 15 Jährige Maria am Ewing Sarkom verstorben. Wir haben miterlebt, wie aus einem fröhlichen 14-jährigen Teenager ein schwer behindertes, schwerhöriges, gelähmtes, gewindeltes Mädchen wurde. Ein ganzes Jahr sind wir jeden Tag von Naumburg/S nach Halle/S in die Uniklinik gefahren (ca.45 km). Die Chemotherapie wurde nicht vertragen, daraus folgt ein septischer Schock mit allgemeinen Organversagen. Daraufhin ca. 8 Wochen künstliches Koma. Ab Januar 2004 erfolgte eine leichte Erholung. Im Juli 2004 wieder ein allgemeines Organversagen. In der Woche vor Marias Tod waren wir, mein Mann und ich, in Halle. Aufenthalt im Kinderplanet und am 1.9.2004 mussten wir der schmerzlichen Wahrheit in die Augen sehen. Unser geliebtes Kind wird bald sterben. Wir waren die ganze Nacht bei Maria und um 00.05 Uhr am 02.09.2004 hat sie für immer die Augen geschlossen. So schmerzlich dies war, aber wir waren bei Ihr.

    Ein ewiges Dahinsiechen finde ich nicht gut. Man muss doch auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen können. Wenn jemand absolut nicht mehr will, dann muss doch dieser Wunsch umsetzbar sein.

    LG. Christel Stoye

    • Angelika Schmid

      Liebe Christel Stoye,

      Ihres und das Schicksal Ihres Kindes tut mir von ganzem Herzen leid. Niemand kann wohl ermessen was es bedeutet ein Kind zu verlieren, der dies nicht selbst durchlitten hat. Ich wünsche Ihnen Mut und Kraft.

      Ich bedanke mich zudem für die emphatische Anteilnahme an meinen Ausführungen. Man merkt gleich wenn Menschen eigene bittere Erfahrungen gemacht haben, dann verstehen sie die grausame Zwickmühle der Betroffenen viel besser.

      Viele Grüße aus Berlin

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